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Warnung zur Windsogsicherung

VERSCHÄRFUNG DER VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT
Windsogsicherung für Dächer vorgeschrieben
Seit 01. März 2011 gelten für alle Dächer, die mit Ziegeln oder Dachsteinen eingedeckt werden, neue Vorschriften zur so genannten Windsogsicherung. Diese sind aufgrund der angestiegenen Schadensbilanz durch Unwetter in die zu berücksichtigenden DIN-Normen eingeflossen. Und diese DIN-Normen mussten auch Berücksichtigung in den Fachregeln für das Dachdeckerhandwerks finden.

Tatsächlich entstehen jedes Jahr mehr Schäden durch den Windsog auf der dem Wind abgewandten Dachseite als durch Winddruck. In einem bundesweiten Windatlas ist exakt definiert, in welcher Region welche Dachbereiche in welcher Form zusätzlich gesichert werden müssen. Hierfür wurden in Zusammenarbeit mit namhaften Bedachungsherstellern spezielle Klammern entwickelt.

Diese Sicherung ist nunmehr Bestandteil der „anerkannten Regeln der Technik“ und damit Vorschrift bei allen Dächern, die neu erstellt oder saniert
werden und deren Fertigstellungstermin nach dem Stichtag 01. März 2011 liegt.
Bauherren und Hausverwaltungen sollten dies unbedingt beachten. Denn nach der Verkehrssicherungspflicht, die gemäß Bauordnung immer zu erfüllen ist, haften sie für mögliche Schäden, die z. B. durch herabfallende Dachteile entstehen können.

Diese Haftung kann ausgeschlossen werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die geltenden Fachregeln zur Windsogsicherung erfüllt und das Dach regelmäßig gewartet wurde.

Ist dies nicht der Fall, droht sogar der Verlust des Versicherungsschutzes - sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Gebäudeversicherung. Letztere ist dann auch nicht mehr zwingend verpflichtet, bei Windstärken über 8 Gebäudeschäden zu regulieren.

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Dachdeckermeisterbetrieb Peter Kaulfuß
Morrstraße 8
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